Beratung und Service

in Denkmalfragen

 

„Erneuern“, wie der Begriff aussagt, sollte man im Sinne der Denkmalpflege nur, wenn es für das Erscheinungsbild oder die Substanz unbedingt erforderlich ist. Es muss sich nach wie vor um einen „Dienst am Original“ bzw. „für das Original“ handeln.

Manchmal kann es - z. B. für eine sinnvolle Nutzung - erforderlich werden, neue Anstriche oder neue Wandoberflächen zu schaffen. Dies sollte unter größtmöglicher Wahrung des Originals, bestenfalls unter Beibehaltung desselben unter der neuen Schicht, geschehen. So kann das Original - nach Abnahme der neuen Schicht - wieder erlebbar gemacht werden.

Es kann im Sinne einer Renovierung auch notwendig werden, eine defekte Dachdeckung zu „erneuern“, um das Denkmal überhaupt erhalten zu können.

Renovierungsarbeiten sollten insgesamt nur nach gründlicher Abwägung dadurch entstehender Verluste und des Nutzens vorgenommen werden. Selbstverständlich gehört auch hier wie bei der Restaurierung eine umfassende Dokumentation dazu.

 

 

 

 

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