Beratung und Service

in Denkmalfragen

Aufgrund des Wandels dörflicher oder städtischer Strukturen kann es erforderlich werden, ein Gebäude auf andere Art und Weise zu nutzen als zu seiner Bauzeit vorgesehen. Zu denken wäre z. B. an Scheunen, die heute oft leer stehen und vom Verfall bedroht sind, da sie nicht mehr in ihrer ursprünglichen Bestimmung gebraucht werden (können).

Nichtsdestotrotz (oder gerade deswegen) stellen diese Gebäude ein Zeugnis vergangener Strukturen dar und es gilt sie bestmöglich zu erhalten, um sie als Urkunden früheren Lebens und Wirtschaftens zu bewahren.

Ein Erhalt ist - so auch gesetzlich geregelt - nur im Rahmen des Zumutbaren zu verlangen. Hier ist es mitunter sinnvoller, eine Scheune zum Wohnhaus umzunutzen, um sie als Zeugnis der Baukultur weiter zu erhalten, als sie leerstehend dem Verfall preiszugeben, da es als nicht zumutbar gilt, ein Gebäude trotz wirtschaftlicher Unrentabilität zu erhalten.

Eine Umnutzung muss allerdings so geschehen, dass ein größtmöglicher Erhalt der vorgefundenen und denkmalrelevanten Substanz gewährleistet wird. Hier sind geschickte Planer gefragt. Gute Beispiele für Planung und auch Ausführungen sind u. a. zu finden in: Denkmalpflege in Baden-Württemberg – Nachrichtenblatt der Landesdenkmalpflege, Bd. 36, Nr.4 (2007) und Breuer, Judith, Martin Hahn; Scheune sucht Freund. Ein Projekt zur Umnutzung von Scheunen in Niedernhall, in: Denkmalpflege in Baden-Württemberg – Nachrichtenblatt der Landesdenkmalpflege, Bd. 43, Nr.4 (2014).

 

 

 

 

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